Seit Anfang 2024 ist das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft – und ab dem 1. Oktober gelten neue Regelungen. Doch was bedeutet das konkret für Mieter? Wir klären auf!
🔍 Was ist das GEG?
Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen vorantreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.
📌 Wichtige Vorgaben:
✔️ Ab 2024: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
✔️ Für Neubaugebiete: Pflicht seit Januar 2024.
✔️ Bestehende Gebäude: Übergangsfristen für Heizungsanlagen.
🎯 Ziel: Energieeinsparungen fördern & Energieeffizienzmaßnahmen beschleunigen.
⚡ Neuerungen für Mieter ab Oktober 2024
🏠 1️⃣ Wärmepumpen-Strom wird in der Heizkostenabrechnung erfasst
🔹 Falls Ihr Gebäude mit Wärmepumpen beheizt wird, wird der Stromverbrauch nun über die Heizkostenabrechnung erfasst.
🔹 Vorteil: Mehr Transparenz über Verbrauch & Kosten!
🔧 2️⃣ Hydraulischer Abgleich wird Pflicht
🔹 Gilt für Gebäude mit mehr als 6 Mietwohnungen und Gaszentralheizung (Frist bis September 2024).
🔹 Neu: Nun auch für Mietwohnungen mit Wasser als Wärmeträger.
🔹 Pflicht bei:
✔️ Heizungstausch
✔️ Neubauten
✔️ Fernwärme-Anschluss oder wenn noch kein Abgleich erfolgt ist.
📄 3️⃣ Änderungen beim Energieausweis
🔹 CO₂-Werte & Berechnungsgrundlagen müssen nun ausgewiesen werden.
🔹 Neben Verkäufern & Vermietern sind nun auch Makler verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.
🔹 Neu: Auch qualifizierte Energieberater (BAFA-zertifiziert) dürfen Energieausweise ausstellen.
➡️ Fragen Sie Ihren Vermieter nach dem Energieausweis!
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