Submetering über Smart-Meter-Gateways

Jetzt auf 2027 vorbereiten

Mit den BFW Smartmess Lösungen machen Sie Ihre Wohnimmobilien fit für die Pflicht zur Fernablesung: Funk-Messgeräte für Wärme, Wasser und Rauchwarnmelder, sicher angebunden an Smart-Meter-Gateways – rechtskonform, transparent und zukunftssicher.

Submetering + Smart-Meter-Gateway – die digitale Basis der Verbrauchserfassung  

Vorteile der Smartmess Lösungen

Icon für Eigentümer

Für Eigentümer & WEGs

  • Erfüllung aller relevanten rechtlichen Vorgaben (EED, HKVO, GEG/MSbG)
  • Wertsteigerung der Immobilie durch moderne, zukunftssichere Messtechnik
  • Minimierung von Streitigkeiten über Abrechnungen dank transparenter Datenbasis
Icon für Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen

  • Kein Terminchaos mehr für Ablesungen in den Wohnungen
  • Digitale Datenbereitstellung für Abrechnungssysteme
  • Weniger Reklamationen durch nachvollziehbare Verbrauchsinformation

Ein Schlüssel als Icon für Bewohner

Für Bewohner

  • Monatliche Verbrauchsinformationen helfen, Heiz- und Wasserverbrauch besser zu steuern

  • Keine Ablesetermine in der Wohnung – mehr Privatsphäre

  • Fairere Kostenverteilung nach tatsächlichem Verbrauch

Sie möchten wissen, wie fit Ihr Bestand für 2027 ist?​

Lassen Sie sich von BFW eine unverbindliche Bestandsanalyse erstellen, damit Ihre Liegenschaft von den Vorteilen der Smartmess Lösungen profitieren kann.   

Warum sich jetzt umstellen? – Ihre Pflicht bis 2027

Ab 2027 müssen alle Messgeräte fernauslesbar sein
  • Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, bei Neuinstallationen nur noch fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler einzusetzen. Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden.

  • In Deutschland wurde dies über die novellierte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) umgesetzt: Seit 1. Dezember 2021 dürfen grundsätzlich nur noch fernablesbare Geräte installiert werden, und bis Ende 2026 müssen alle Messgeräte zur Verbrauchserfassung in vermieteten Gebäuden fernablesbar sein.

  • Zusätzlich verlangt die HeizkostenV, dass fernablesbare Geräte ab 2022 monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter:innen ermöglichen.

Was bedeutet das für mich als WEG Verwalter oder als Eigentümer ?

Als Eigentümer oder WEG Verwalter oder WEG bedeutet das, dass Sie Ihren Bestand so ausstatten müssen, dass spätestens zum 1.1.2027 alle relevanten Zähler & Heizkostenverteiler fernablesbar sind – sonst drohen Beanstandungen, Streit mit Mietern und im Extremfall Kürzungen der umlagefähigen Kosten.

Die fernauslesbare Smartmess Technik von BFW

Ihre technische Ausstattung mit Smartmess

Zwei Heizkostenverteiler und zwei Wärmemengenzähler

Funk-Heizkostenverteiler & Wärmezähler

  • erfassen den Wärmeverbrauch präzise pro Heizkörper bzw. pro Wohneinheit,

  • senden die Daten per Funk in definierten Intervallen,

  • speichern historische Werte für Plausibilitätsprüfungen und Nachweise (z. B. Monatswerte),

  • erfüllen die Anforderungen an Fernablesbarkeit und Datensicherheit

Zwei Wasserzähler von BFW mit mechanischem Zählrad

Fernauslesbare Wasserzähler

  • Warm- und Kaltwasserzähler für Neu- und Bestandsgebäude
  • verfügbar als Aufputz- und Unterputzvarianten
  • optional mit lokaler Anzeige und Funkschnittstelle
  • Funksignale werden direkt vom Submetering empfangen und weitergeleitet

  •  
3 Funk-Rauchwarnmelder

Fernauslesbare Rauchwarnmelder

  • Integration von Funk-Rauchwarnmeldern in dasselbe Funksystem
  • Zentrale Statusüberwachung (Batterie, Störung, Auslösung) über das Gateway
  • Reduziert Vor-Ort-Prüfungen und erhöht die Betriebssicherheit – ein Trend, den auch andere Messdienstleister klar empfehlen.
Zwei unterschiedliche Datensammler Gateway Geräte

Smart-Meter-Gateway-Anbindung

  • Zentrale Kommunikationseinheit im Gebäude
  • Kommuniziert mit allen Submetering-Geräten im Haus und überträgt die Daten verschlüsselt an die BFW Plattform
  • Ausgelegt auf Interoperabilität und die Anforderungen aus HeizkostenV § 5 (Fernauslesbarkeit, Interoperabilität, SMGW-Tauglichkeit)

Smartmess Check: Sind alle Messgeräte bereits fernauslesbar?

Seit 1. Dezember 2022 dürfen in Deutschland nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, die sich an ein Smart-Meter Gateway anbinden lassen und interoperabel sind. Bis Ende 2031 müssen alle Geräte entsprechend nachgerüstet sein.

Mit Smartmess richten Sie Ihre Messtechnik so aus, dass sie sowohl die aktuellen Anforderungen als auch die bereits bekannten Fristen bis 2027 und 2031 erfüllt. So vermeiden Sie Doppelinvestitionen und bleiben rechtssicher.

1

Kostenfreien Termin vereinbaren

Melden Sie sich bei uns, um erste Informationen zu Ihren Abrechnungs- und Verbrauchsanforderungen zu besprechen.

2

Bedarfsanalyse und Zielklärung

Gemeinsam identifizieren wir Ihre spezifischen Anforderungen und zeigen passende Lösungen für Ihr Objekt auf.

3

Individuelle Optimierungs-empfehlungen erhalten

Basierend auf den ermittelten Anforderungen stellen wir Ihnen gezielte Maßnahmen vor, um Effizienz und Kostentransparenz zu maximieren – unverbindlich und kostenfrei.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte zu unseren Datenprodukten.

Ja. Auf EU-Ebene verlangt die EED, dass bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden. Die deutsche HeizkostenV konkretisiert dies mit einer Übergangsfrist bis Ende 2026.

Mittel- bis langfristig: ja. Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass neu installierte Geräte an ein Smart Meter Gateway angebunden und interoperabel sein müssen. Wer heute bereits auf eine Gateway-fähige Lösung setzt, vermeidet spätere Doppelaufrüstungen.

Alle Daten werden über sichere und verschlüsselte Kanäle übertragen und gespeichert.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV, novelliert 2021, zuletzt geändert 2023)

  • Regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten.
  • Seit 1.12.2021: Neu installierte Erfassungsgeräte müssen fernablesbar sein.
  • Bis Ende 2026: Alle Geräte zur Verbrauchserfassung müssen fernablesbar sein.
  • Ab 2022: Pflicht zur regelmäßigen, mindestens monatlichen Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten.Wikipedia+2wohnen-im-eigentum.de+2

EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED, Richtlinie 2012/27/EU i. d. F. 2018/2002)

  • Schreibt fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler vor, um Energieeinsparungen zu ermöglichen.
  • Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) & Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

  • Bilden den Rahmen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen (Smart Meter Gateways) in Gebäuden.
  • In Deutschland dürfen seit 1.12.2022 nur noch fernablesbare Geräte verbaut werden, die an ein Smart Meter Gateway angebunden und interoperabel sind.
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