Geräteservice
Sicher & Schnell
JETZT WECHSELN
Ablesung per Funk
ohne Wohnungszutritt
ab 2027 Pflicht
Eichung, Wartung und Austausch.
Wir übernehmen das für Sie.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Messgeräte jederzeit rechtssicher und funktionsfähig sind – von der regelmäßigen Wartung über den fristgerechten Eichaustausch bis hin zur transparenten Kostenstruktur. Ob Sie bereits eigene Geräte besitzen oder eine Neuausstattung benötigen – wir bieten maßgeschneiderte Servicemodelle, die genau zu Ihrer Immobilie passen.
Unser Geräteservice
Maßgeschneidert für Ihre Anforderungen
Eichpflicht einfach ausgelagert
Wärmemengen- und Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Wir kümmern uns um die fristgerechte Organisation und Durchführung des Eichaustauschs – effizient, gesetzeskonform und komfortabel.
Wartung inklusive
Im Rahmen unseres jährlichen Kundendienstes prüfen wir alle Geräte auf Funktionstüchtigkeit. Etwaige Mängel werden direkt behoben, sodass Ihre Anlage dauerhaft zuverlässig arbeitet.
Individuell anpassbar
Eichservice-Vertrag
Für Eigentümer mit vorhandenen Geräten – inkl. fristgerechter Wartung und Austausch.
Mietservice-Vertrag
Für Erstinstallationen – wir liefern, montieren und betreuen Ihre Zähler von Beginn an.
BFW Geräteservice
Ihre Vorteile
Eichüberwachung inklusive
Wir behalten die Laufzeiten Ihrer Messgeräte im Blick und organisieren den Austausch rechtzeitig.
Gleichbleibende Jahreskosten
Sie zahlen planbare, umlagefähige Jahressätze, die direkt in die Heizkostenabrechnung einfließen.
Minimierter Aufwand
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen die komplette Abwicklung im Rahmen des vereinbarten Vertrages.
Rechtssicherheit & Transparenz
Alle Services erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben – sauber dokumentiert und nachvollziehbar.
Geräteservice einfach auslagern – zuverlässig, sicher und komfortabel.
Jetzt Kontakt aufnehmen und individuelle Lösung anfragen.
Kundenmeinungen
Was man über uns sagt:
Eigentümergemeinschaft, Berlin
Eigentümergemeinschaft, Berlin
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte zu unseren Heizkostenverteilern.
Was umfasst der Messgeräte-Mietservice?
Der BFW Geräte Mietservice bietet Ihnen moderne Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler zur Miete – inklusive Lieferung, Montage, Funktionsprüfung und Geräteaustausch nach Ablauf der Eichfrist. Sie profitieren von aktuellen Geräten ohne hohe Investitionskosten und bleiben jederzeit rechtlich auf der sicheren Seite.
Welche Vorteile bietet die Miete von Messgeräten?
Keine Anschaffungskosten für teure Messtechnik
Regelmäßiger Austausch nach Ablauf der Eichfrist
Inklusive Wartung, Service und Funktionskontrolle
Technologisch immer auf dem neuesten Stand
Ein Ansprechpartner für Technik, Ablesung und Abrechnung
Wer ist für die Einhaltung der Eichfristen verantwortlich?
Als Eigentümer oder Verwalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, nur geeichte Geräte einzusetzen. Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen dabei der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist ausgetauscht werden. Unser Miet- und Eichservice übernimmt diese Verantwortung für Sie – inklusive Fristenkontrolle und rechtzeitigem Geräteaustausch.
Es sei jedoch ausdrücklich auf die Mitwirkplicht des Hausverwalters, des Eigentümers und des Mieters hingewiesen, da wir als BFW darauf angewiesen sind, um Terminabstimmungen für Eichaustausch-Montagen effektiv durchführen zu können und Zugang zu Montageorten in Heizungskellern oder Wohnungen bekommen.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Geräte mit abgelaufener Eichfrist dürfen nicht mehr zur Verbrauchserfassung verwendet werden. Die Abrechnung auf Basis solcher Geräte kann rechtlich angreifbar sein. Deshalb kümmern wir uns im Rahmen unseres Service automatisch um den rechtzeitigen Austausch.
Warum müssen Wärmemengen- und Wasserzähler regelmäßig geeicht werden?
Wärmemengen- und Wasserzähler (warm oder kalt) unterliegen der Eichpflicht, müssen also nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist nachgeeicht werden. Dies geschieht durch Austausch der Geräte.
Die Verantwortung für die fristgerechte und sachgemäße Durchführung des Eichaustausches liegt zunächst beim Eigentümer bzw. bei der Hausverwaltung. Durch Abschluss eines Eichservicevertrages legen Sie diese Verantwortung in unsere Hände.
Was ist der Unterschied zwischen Miet- und Eichservice-Vertrag?
Der Mietservice umfasst die Erstinstallation und Wartung der Geräte, während der Eichservice bestehende Geräte regelmäßig prüft und austauscht.
Ihre Vorteile mit dem BFW-Mietservice:
- Im Zuge des jährlich stattfindenden Kundendienstes werden die Zähler routinemäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Festgestellte Mängel werden beseitigt.
- Wir überwachen für Sie die Dauer der Eichgültigkeit und besorgen fristgerecht den Eichaustausch der Geräte.
- Sie erhalten von uns jährlich eine Service-Rechnung auf Grundlage des abgeschlossenen Gerätevertrages, die als umlagefähige Nebenkosten in die von uns erstellte Heizkostenabrechnung einfließt.
- Der sonst nur alle sechs Jahre fällige große Betrag für den Eichaustausch wird so auf entsprechend kleinere jährliche Beträge aufgeteilt. Dies sorgt für jährlich gleichbleibende Kosten, was so manche Probleme (z. B. bei Nutzerwechseln) erst gar nicht entstehen lässt.
Was kostet der Miet- und Eichservice?
Die Kosten richten sich nach Art und Anzahl der Messgeräte sowie der Objektgröße. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot – fair kalkuliert und frei von versteckten Kosten.