Rechtssichere Abrechnung

Zuverlässig. Transparent. Leicht erklärbar.

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Als Spezialist für Verbrauchs­abhängige Abrechnung in Wohn- und Gewerbe-Liegenschaften begleiten wir Sie im persönlichen Kontakt von der Daten­erfassung bis zur finalen Heiz- und Betriebskosten­-Abrechnung

Gesetzeskonform.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem SubMetering Funksystem smartmess bieten wir Ihnen präzise Mess­technik, digitale Prozesse und eine verständliche Kosten­aufstellung im Full-Service

Verständlich.

Mit uns als Partner stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung rechtssicher und nachvollziehbar ist – und Ihre Mieter bzw. Eigentümer verstehen, was sie zahlen und warum.

Digital.

Schon gewusst: Gemäß HKVO müssen ab dem 1. Januar 2027 sämtliche Messgeräte zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser so ausgestattet sein, dass eine Fernablesung ohne Wohnungszutritt möglich ist.

Unser Angebot

Was wir für Sie übernehmen

Präzise Abrechnung auf Basis aller relevanten Daten

Wir erfassen und verarbeiten alle Verbrauchswerte, Nutzerwechsel und Kosten digital. Durch standardisierte Datenformate und automatisierte Plausibilitätsprüfungen sinkt Ihr Aufwand – und die Qualität der Abrechnung steigt.

Klar strukturierte Einzelabrechnungen

Jede Wohneinheit erhält eine eigene, übersichtlich gestaltete Abrechnung. Auf Wunsch stellen wir diese auch in doppelter Ausführung bereit – etwa für Hausverwalter oder Eigentümer.

Gesetzeskonform und nachvollziehbar

Unsere Abrechnungen entsprechen den Vorgaben der Heizkostenverordnung und bieten zusätzlich leicht verständliche Erläuterungen zur Aufschlüsselung nach Heizung, Warmwasser, Zählerarten und Einzelverbräuchen.

 

Schnell und effizient durch eigene Abrechnungsabteilung

Dank interner Abrechnungsteams garantieren wir eine zeitnahe und fehlerfreie Erstellung aller Abrechnungen. 

Gut zu wissen: Je „konsequenter“ Ihre Daten digital bei uns eintreffen, desto schneller können wir abrechnen. Mit unserem Kundenportal und Webservices vermeiden Sie Medienbrüche und Nachfragen.“

Leistungsumfang

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Qualitätsgesichert und rechtssicher nach Heizkostenverordnung (HKVO)

Betriebskosten Abrechnung

Fristgerechte Ermittlung der umlagefähigen Nebenkosten nach Umlage- bzw. Verteilerschlüssel

Unterjährige Verbrauchsinformation

Monatliche Erstellung der uVI für Eigentümer & Mieter und digitale Bereitstellung gem. HKVO

Kompetente Individualbetreuung

Ihr persönlicher BFW Ansprechpartner kümmert sich um Ihre Anforderungen

Sie möchten Ihre Abrechnung effizient und rechtssicher gestalten?

Jetzt Kontakt aufnehmen und individuelle Lösung anfragen.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Punkte zu unserer Heiz- und Bettriebskostenabrechnung

Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist eine gesetzliche Regelung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern vorschreibt. Ziel ist eine gerechte und transparente Kostenverteilung sowie die Förderung eines bewussten Energieverbrauchs.

Alle Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit zentraler Heizungs- und/oder Warmwasserversorgungsanlage sind verpflichtet, die HKVO anzuwenden – sowohl bei Mietobjekten als auch in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Heizkosten müssen zu mindestens 50 %, höchstens aber 70 % nach individuellem Verbrauch der Nutzer abgerechnet werden. Der Rest wird nach Wohnfläche oder einer anderen geeigneten Verteilungsgröße aufgeteilt.

Für eine rechtzeitige, vollständige und korrekte Abrechnung benötigen wir unter anderem:

  • erfasste Verbrauchsdaten der Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler)
  • Nutzerdaten (Nutzerwechsel) und Wohnflächen
  • Brennstoffkosten, Wartungs- und Betriebskosten der Heizanlage
  • ggf. Leerstandszeiten oder Umbaumaßnahmen an Heizungsanlagen oder in Wohnungen

Die Erfassung erfolgt mittels moderner Mess- und Erfassungsgeräte (z. B. Funk-Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler). Diese werden jährlich abgelesen – bei Funktechnik in der Regel ohne Wohnungszutritt. Der Messgeräteausstattung in Ihrer Liegenschaft  entsprechend lesen wir die Verbrauchsdaten Ihrer Liegenschaft ab. 

Verfügbare Ableseverfahren:

  • laufende voll-digitale Ablesung per Smartmeter Gateway
  • digitale Ablesung im Walk-By Verfahren zum Ablesezeitpunkt
  • Vor-Ort Ablesung nicht digitaler Messgeräte zum Ablesezeitpunkt

Die Abrechnung enthält eine Aufstellung der Gesamtkosten, eine Aufschlüsselung der Kostenanteile, die individuelle Verbrauchserfassung pro Einheit sowie den auf die jeweilige Wohnung entfallenden Anteil.

Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Verspätungen können zur Einschränkung der Nachzahlungspflicht der Nutzer führen.

Neben Heiz- und Warmwasserkosten dürfen auch weitere umlagefähige Betriebskosten abgerechnet werden – z. B. Hausreinigung, Müllentsorgung, Versicherungen, Aufzugskosten oder Wartungskosten technischer Anlagen.

  • Gesetzeskonforme Abrechnung nach HKVO
  • Automatisierte und transparente Verbrauchserfassung 
  • Entlastung von Verwaltung und Eigentümern
  • Kundenportal zur Einsicht und Verwaltung der Abrechnungen
  • Persönlicher Ansprechpartner 

Ja, alle erstellten Abrechnungen sind über unser Online-Portal als PDF-Dokumente verfügbar und können jederzeit abgerufen werden.

Zugangsberechtigt sind in der Regel Verwalter, Hausbesitzer oder Nutzer mit entsprechender Berechtigung, um die Abrechnung digital einzusehen.

Unser Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über die angegebene E-Mail-Adresse auf der Kontaktseite oder direkt über das Online-Portal.

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