Am 26. September 2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Ziel ist die Vereinfachung administrativer Prozesse für Mieter:innen und Vermieter:innen.

🔹 Digitale Betriebskostenabrechnungen:
✔️ Vermieter können Belege ausschließlich digital bereitstellen.
✔️ Das Recht auf Einsichtnahme in Papieroriginale entfällt, wenn digitale Belege vorliegen.
✔️ Mieter:innen können Kündigungen künftig per E-Mail widersprechen – eine unterschriebene Erklärung ist nicht mehr nötig.

🔹 Verkürzte Aufbewahrungsfristen:
✔️ Umsatzsteuerliche Unterlagen wie Rechnungskopien & Kontoauszüge müssen nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden.

📌 Fazit: Die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnungen und die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen erleichtern Verwaltungsprozesse und reduzieren Bürokratie.

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